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Stationäre Hospize – Struktur, Finanzen und Indikationen zur Aufnahme

Stationäre Hospize.pdf

Alle Fakten zur Struktur, personellen Ausstattung, Finanzen und Indikationen zur Aufnahme in stationäre Hospize. Daten von 2021. Jedes Detail durch Quellen belegt.

 

Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Begleitung im Haushalt oder in der Familie mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. […] Neben dieser ambulanten Hospizbegleitung und der Versorgung Sterbender in vollstationären Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern (insbesondere Palliativstationen) sind in beschränktem Umfang auch stationäre Hospize notwendig.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. Präambel)

Strukturell

  • Unterliegen dem Heimgesetz
  • Ausnahmen gegenüber Pflegeheimen und anderen Einrichtungen:
    • Kein Heimbeirat
    • Keine Begünstigungen aufgrund von Erbschaften, Überlassungen etc. möglich

(Heimgesetz (HeimG), 2009, S. §1 Abs. 1,3)

  • selbstständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag mit separatem Personal und Konzept -> kein Bestandteil einer stationären Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses
  • mindestens 8 und höchstens 16 Plätze (30 qm pro Platz, ggf. inkl. Balkon)
  • eingebunden in regionale Strukturen
  • arbeiten mit ambulanten Hospizdiensten eng zusammen

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §1 Abs. 1,3 und §7 Abs. 4)

Personell

 

  • (Nur) verantwortliche Pflegefachkraft und Stellvertretung: Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in, drei Jahre praktische Arbeit (nur verantw. PFK) und 160 Stunden Palliative Care-Weiterbildung

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §5 Abs. 3)

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder Altenpfleger*innen, Krankenpflegehelfer*innen und andere Pflegekräfte
  • Psychosoziale Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen/Psychologen)
  • Fortbildungspflicht

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §5 Abs. 5,6)

  • Leitungs- und Verwaltungspersonal
  • Hauswirtschafts- und Funktionspersonal
  • Ehrenamtliche Hospizbegleitung (Hospizdienst)

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §3 Abs. 5)

  • „Hausärztliche“ Versorgung und
  • ärztliche Versorgung im Rahmen der SAPV

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §3 Abs. 6) (Sozialgesetzbuch (SGB) V, 202)

Finanzierung

 

95% des Bedarfs sind gedeckt durch

  • Krankenkassenleistung (evtl. Spendenfonds oder andere Sozialleistungsträger)
  • Pflegekassenleistung je nach Pflegegrad wird davon abgerechnet
  • Keine Zuzahlungen, 5% durch Spenden

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 10 Abs. 8)

„Der tagesbezogene Bedarfssatz […] deckt alle […] Leistungen des stationären Hospizes bei leistungsfähiger und wirtschaftlicher Betriebsführung […] ab.“

Nicht abgedeckt sind:

  • kulturelle Veranstaltungen und Freizeitangebote
  • Trauerarbeit über den Tod des Versicherten hinaus

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 10 Abs. 2)

 

2011

(Sozialbehörde, 2011)

2020

(Sozialbehörde, 2020)

Diakonie Hospiz Volksdorf

224,42

394,37

Hamburg Leuchtfeuer Hospiz

237,13

443,15

Hamburg Hospiz im Helenenstift

223,18

397,93

Hospiz am Israelitischen Krankenhaus

396,53

Hospiz Sinus Barmbek

210,34

278,27

Hospiz Sinus Othmarschen

210,34

278,27

Hospiz für Hamburgs Süden

393,07

Emmaus Hospiz

383,71

     

Kinder-Hospiz Sternenbrücke

427,60

746,06

Theodorus Kindertageshospiz

48,72 je Stunde

Tagesbezogene Bedarfssätze der Hospize in Hamburg

Anspruchsberechtigte Versicherte

Erkrankung

 

Alle nachfolgend genannten Aufnahmekriterien müssen erfüllt sein“

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 59)

  • progredienter Verlauf
  • begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
  • Heilung ausgeschlossen, beispielsweise
    • onkologische Erkrankungen
    • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
    • neurologische Erkrankungen
    • chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
  • palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig
  • Hospizunterbringung vom Betroffenen erwünscht
  • Krankenhausbehandlung nicht erforderlich

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1,2)

„Eine ambulante Versorgung im Haushalt, in der Familie, bei Bewohnern einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe eine Versorgung in der jeweiligen Einrichtung […] [ist nicht ausreichend], weil der palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1 c)

Versorgung der Symptome, die aus der Erkrankung resultieren, ist nicht möglich durch

  • vertragsärztliche Versorgung
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z.B. auch AAPV)
  • Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
  • die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst
  • Angebote durch weitere ambulante Versorgungsformen

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1 c)

  • Vorliegen eines Pflegegrades im Sinne des SGBXI ist keine Voraussetzung
  • medizinische Aufnahmekriterien zur Hospizversorgung im Vergleich zur SAPV offener bzw. niederschwelliger

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 58)

Überweisung Pflegeheim -> stationäres Hospiz

 

  • Versorgung in stationären Pflegeeinrichtung ist meist möglich

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 60)

„[Nur wenn] ein so hoher palliativer Versorgungsbedarf besteht, dass selbst unter Einbeziehung von ambulanten Leistungserbringern, wie z.B. SAPV-Leistungserbringern ggf. ergänzt um ambulante Hospizdienste, die Versorgung nicht sichergestellt werden kann. Dies kann insbesondere bei einem Bedarf an spezialisierter Schmerztherapie oder aufwendiger intensiver palliativmedizinischer Behandlungspflege der Fall sein.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 3)

Aufnahme

  • durch ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 60)

  • zunächst auf 4 Wochen befristet
  • Entlassung bei hinreichender Stabilität möglich
  • Wiederaufnahme möglich.

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §2 Abs. 2)

„Vorsorgliche“ Anträge […] für den Fall, dass die häuslichen Strukturen nicht mehr ausreichen könnten, können nicht bearbeitet werden“

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 61)

  • Anträge aus beispielsweise Krankenhäusern müssen mit Begründung zum aktuellen Status neu gestellt werden

Literaturverzeichnis

Begutachtungsanleitung. (04. 02 2019). Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung.

Heimgesetz (HeimG). (29. 07 2009). Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), das zuletzt durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319) geändert worden ist. Bundesgesetzblatt (BGBl.), 2970.

Rahmenvereinbarung. (31. 03 2017). nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 31.03.2017.

Sozialbehörde d. Freien und Hansestadt Hamburg. (01. 09 2011). Anlage zur Arbeitshilfe zu § 52 (4) SGB XII Stationäre Hospize vom 01.09.2011 (Gz.: BGV/G221/ 126.00-3-25). Abgerufen am 08. 02 2021 von https://www.hamburg.de/contentblob/2914926/079d853bea1f9980168a8ebf8ead2d0d/data/ah-sgbxii-52-4-hospize02-anlage-bis20123006.pdf

Sozialbehörde d. Freien und Hansestadt Hamburg. (01. 06 2020). Anlage zur Arbeitshilfe zu § 52 (4) SGB XII Stationäre Hospize vom 01.06.2020 (Gz.: BGV/G1321/GSP126.00-3-25). Abgerufen am 08. 02 2021 von https://www.hamburg.de/contentblob/12476190/076318da22d2c5b16f82abfa57d4327c/data/ah-sgbxii-52-4-hospize-anlage-ab20200601.pdf

Sozialgesetzbuch (SGB) V. (18. 01 2021). Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist. Bundesgesetzblatt (BGBl.), 2.

 

Veröffentlichungen

„Ich schreibe Fachartikel und Buchbeiträge, filme und synchronisiere Videos und programmiere Apps im Themenfeld Palliativversorgung und Schmerztherapie. Praxisnah und interessant.”

Buchbeiträge:

  • Schmerzmanagement im Krankheitsverlauf (Nils Wommelsdorf, Sara Marquard und Regina Wiedemann)
    in: Brustkrebs. Lehrbuch für Breast Care Nurses und Fachpersonen in der Onkologie. Hogrefe Verlag Bern, Schweiz, 2. Auflage, 04.2020, https://doi.org/10.1024/85948-000, ISBN 978-3-456-85948-4, E­Book­ISBN_PDF 978­3­456­95948­1, E­Book­ISBN_EPUB 978­3­456­75948­7
    https://www.hogrefe.de/shop/brustkrebs-92221.html

Fachartikel:

  • Mir bleibt die Luft weg! – Atemnot am Lebensende (mit Kurzgeschichte “In der Opiumhöhle”)
    in: Columba. Das Palliativ-Portal Magazin, Ausgabe 03/2022, Palliativ-Portal – Dr. med. Jörg Cuno, ISSN 2698-6728
    www.shop-palliativ-portal.de

  • Editorial
    Qigong, Akupunktur und Akupressur (mit Oliver Sablowski)
    Aromapflege (mit Andrea Beerbaum)
    Homöopathie, Anthroposophie, Bachblüten, Schüßlersalze
    in: Onkologische Pflege Sonderheft 2022,  Zuckschwerdt Verlag, DOI 10.4486/j.op.2022.06.04/2022.06.06/2022.06.07, ISSN 2198-5650
    www.onkopflege.de
    Leseprobe

  • Der körperliche Sterbeprozess (Artikel und E-Learning)
    in: Krankenpflege Akademie, Ausgabe 2/2022, dck media GmbH, ISSN 2363-9326
    www.krankenpflege-akademie.de

  • Luftnot am Lebensende
    in: NOVAcura, Jahrgang 51 / Heft 10/2020, Hogrefe Verlag Bern, Schweiz, https://doi.org/10.1024/1662-9027/a000105, S. 37-40, ISSN-L 1662-9027, ISSN-Print 1662-9027, ISSN-Online 2235-4271
    econtent.hogrefe.com
  • Schlafförderung und Sedierung (Artikel und E-Learning)
    in: AIP Akademie, Ausgabe 3/2020, dck media GmbH, ISSN 2510-0750
    www.aip-akademie.de
  • Schlafförderung und Sedierung (Artikel und E-Learning)
    in: Krankenpflege  Akademie, Ausgabe 4/2020, dck media GmbH, ISSN 2363-9326
    www.krankenpflege-akademie.de

  • Sterbeprozess
    in: Praxishandbuch PDL, Nr. 49 5/19, November 2019, Kap. 4 S, duz medienhaus, ISSN 1868-9523 https://www.pdl-bibliothek.de/
  • Sterbeprozess
    in: Pflege & Management, Nr. 81 5/19, Dezember 2019, Kap. B 4.18, duz medienhaus, ISSN 1619-146

  • Charta zur Betreuung sterbender Menschen (Artikel und E-Learning)
    in: Altenpflege Akademie, Ausgabe 3/2019, dck media GmbH, ISSN 2365 – 5011
    www.altenpflege-akademie.de

  • Palliative Care – Essen und Trinken am Lebensende
    in: Praxishandbuch PDL, Nr. 45 1/19, Februar 2019, Kap. 4 P, duz medienhaus, ISSN 1868-9523 https://www.pdl-bibliothek.de/
  • Palliative Care – Essen und Trinken am Lebensende
    in: Pflege & Management, Nr. 77 1/19, Februar 2019, Kap. B 4.14, duz medienhaus, ISSN 1619-146

Video/Audio:

  • Systemrelevant
    Korab Visoka, Dokumentarfilm, Hochschule fűr bildende Künste Hamburg, 2020
  • Veröffentlichungen auf meinem Kanal: YouTube

Weitere Veröffentlichungen:

Apps:

Betreuung von Webseiten:

Dozententätigkeit

„Ich unterrichte freiberuflich zu den Themen Palliativversorgung und Schmerztherapie. Praxisnah und erfahren. Für verschiedene Fortbildungsanbieter in Kliniken, Hospizen, Pflegediensten und Pflegeheimen. Von Flensburg bis Nürnberg.“

Qualifikationen:

  • Examinierter Krankenpfleger (seit 2008 in der stationären und ambulanten Palliativversorgung)
  • Fachkraft Palliative Care (nach § 39 a SGB V)
  • Pain Nurse Plus mit Auszeichnung (Cekib, Nürnberg, zertifiziert durch die DGSS), Kursleitung “Algesiologische Fachassistenz / Pain Nurse” (zertifiziert durch die DGSS)
  • Staatlich anerkannter Praxisanleiter
  • Fachkraft p-e-ac Ohrakupunktur

Referententätigkeit und Inhouse-Schulungen (deutschlandweit) für

    • Deutscher Krebskongress, Berlin
    • Deutscher Hausärzteverband
    • Diakonische Fortbildungsakademie (DFA), Hamburg
    • Lembke Seminare und Beratungen, Hamburg
    • Nomavision (Nomamed), Harsum
    • THB Grund-Schule, Hamburg
    • Renafan Akademie, Berlin
    • Ärztekammer Hamburg
    • Albertinen-Akademie, Hamburg
    • Kursana Akademie, deutschlandweit
    • Berufsgenossenschaftliches (BG) Klinikum Hamburg
    • Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsberufe, Hamburg
    • UKE-Akademie für Bildung und Karriere (ABK), Hamburg
    • Rauhes Haus (Berufsschule für Pflege), Hamburg
    • Goldbach PalliativPflegeTeam / PalliativPartner Hamburg
    • Hexal AG
    • Kyowa Kirin GmbH
    • Mundipharma GmbH
    • Advancis medical Deutschland GmbH

Auch online über Zoom, Lync, Teams, Skype, Saba, Adobe Connect u.a.

Dozententätigkeit seit 2012:

  • Symptombehandlung in der Palliative Care (Ganztagsschulung)
  • Expertenstandards zum Schmerzmanagement in der Pflege / Schmerzerfassung und Therapie (Ganztagsschulung)
  • Einführung in die Palliative Care / Palliativversorgung
  • Schmerzerfassung bei Menschen mit Demenz
  • Medikamentöse Schmerztherapie
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
  • Portversorgung
  • PCA (Patient-Controlled Analgesia)
  • Palliatives Notfallmanagement und Palliative Sedierung
  • Symptome und Stadien des Sterbeprozesses
  • Essen und Trinken am Lebensende (Schwerpunkt: Dehydration und Sterbefasten)
  • Versorgung von exulcerierenden Tumoren / “Tumorwunden” (Schwerpunkt: Geruch und Blutungen)
  • Respiratorische Symptome (Schwerpunkt: Dyspnoe und Death Rattle)
  • Schlaf in der Palliativversorgung
  • Lymphödeme in der Palliativversorgung
  • Palliative Erkrankungen der Leber (Schwerpunkt: Ikterus, Enzephalopathie, Juckreiz und Aszites)
  • Qualitätssicherung, Dokumentation, Standards und Forschung in der Palliativversorgung
  • SAPV – Zusammenarbeit Palliative Care Team und Apotheke

Unterricht in den Weiterbildungen

    • Palliative Care (nach § 39 a SGB V)
    • Algesiologische Fachassistenz / Pain Nurse (zert. DGSS)
    • Berater/in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V)
    • Fachtherapeut Wunde ICW®
    • Pflegeexpertin/-e für außerklinische Beatmung (Curriculum der DIGAB / DGF e.V. anerkannt)
    • Staatlich anerkannte Fachpflegekraft in der gerontopsychiatrischen Pflege
    • Registrierte Fortbildungen zur Rezertifizierung der ICW® / PersCert TÜV
  • Trainer der Weiterbildung „Pain Care Assistant“ (zert. DGS)
  • Dozent in der Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

PDF: Beurteilung der Schmerzen bei kognitiv eingeschränkten Menschen durch Azubis (Hausarbeit)


Beurteilung der Schmerzen bei kognitiv eingeschränkten Menschen durch (HA Nils Wommelsdorf) (pdf)

Die Beurteilung der Schmerzen bei kognitiv eingeschränkten Menschen durch Auszubildende in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr – meine Hausarbeit im Rahmen der Weiterbildung zum staatlich anerkannten Praxisanleiter.
Ich habe mich entschieden, diese Hausarbeit hier zu veröffentlichen, um einerseits Möglichkeiten zur besseren Schmerzerfassung bei Menschen mit Demenz aufzuzeigen
– und um andererseits Anregungen zum Erstellen der Hausarbeit für angehende Praxisanleiter zu geben.
Die Hausarbeit wurde mit einer “1” bewertet.

Material zu dieser Hausarbeit findet sich hier:
Schmerzerfassung bei Menschen mit Demenz (Umfrage)
BESD-Übungsvideos

Ein Auszug:

Einleitung

„Das Erleben von akuten Schmerzen hat Auswirkungen auf das physische, psychische und auch das soziale Befinden von Patienten / Bewohnern. Die negativen Auswirkungen von nicht oder nicht ausreichend gelinderten Schmerzen reichen von einer momentanen Belastung und Beeinträchtigung der Lebensqualität bis zu lang andauernden Einschränkungen der Qualität der gesamten Lebenssituation.“ (DNQP, 2011, S. 22)

Diese Aussage aus der Präambel des „Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen“ in der Aktualisierung von 2011 umschreibt den Einfluß, den unzureichend oder nicht behandelter Schmerz auf das Leben und Erleben eines Menschen haben kann. In der Versorgung von pflege- und/oder behandlungsbedürftigen Menschen kommt dieser Aussage insofern noch mehr Gewicht zu, da es sich oft um schon im Voraus durch Erkrankungen belastete Menschen handelt. Deshalb ist das Erkennen von Schmerz und Diagnostik und Therapie anzuregen eine zentrale Aufgabe der Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit.

„Schmerz ist das, was immer die an Schmerz leidende Person darunter versteht und liegt vor, wann immer diese Person ihn wahrnimmt.“ (McCaffery, 1968, S. 95)

Wie McCaffery impliziert, ist Schmerz ein vielschichtiges Phänomen, das nicht nur den „von außen“ nachvollziehbaren Schmerz (Gewebedefekte, Frakturen etc.) bezeichnet, sondern auch Schmerzen, die nur bedingt aufgrund von diagnostizierten Erkrankungen nachvollzogen werden können. Schmerzen, die also nur der betroffene Mensch selbst als solche erlebt. Menschen ohne kognitive Einschränkungen können ihre Schmerzen, wie auch andere Stimmungen oder Gemütslagen, klar und deutlich artikulieren.

Doch wie steht es um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen? Wie können Menschen mit gestörter „Informationsverabeitung“ ihre Schmerzen artikulieren, wenn sie selbst das Gefühl „Schmerz“ nicht einordnen können? Wenn die Möglichkeit, sich überhaupt zu artikulieren oder durch willkürliche gestische oder mimische Äußerungen verständlich zu machen fehlt?
Die Expertenstandards zum Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten respektive chronischen Schmerzen fordern folgerichtig „aktuelles Wissen zur systematischen Schmerzeinschätzung“ von Pflegefachkräften (DNQP, 2011, S. 25 Strukturkriterium S1a, ebenso sinngemäß DNQP, 2015, S. 27 Strukturkriterium S1a). Desweiteren müssen Einrichtungen der Pflege „aktuelle, zielgruppenspezifische Einschätzungsinstrumente und Dokumentationsmaterialen zur Verfügung“ stellen (DNQP, 2011, S. 25 Strukturkriterium S1b und DNQP, 2015, S. 27 Strukturkriterium S1b).

Laut den Expertenstandards sind auch bei kognitiv eingeschränkten Menschen „einfache“ Zahlenskalen (beispielsweise von 0-10) anzuwenden (vgl. DNQP, 2011, S. 71 und 74 sowie DNQP, 2015, S. 104), diese sollten jedoch, gerade bei stärker eingeschränkten Personen, mit einer Fremderfassungsskala ergänzt werden (vgl. DNQP, 2011, S. 74 und DNQP, 2015, S. 104). Auch in verschiedenen medizinischen Leitlinien wird eine spezielle Schmerzerfassung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen explizit gefordert (vgl. beispielsweise Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und Deutschen Krebshilfe (DKH), 2015, S. 61f, ebenso Deutsche Gesellschaft für Neurologie / Wasner, 2017, S. 7). Dieser Umstand zeigt, dass auch Ärzte nach einer Fremderfassungsskala den Schmerz bei Menschen mit Demenz erfassen müssen, wenn sie nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft versorgen wollen.

In den oben genannten Expertenstandards, hier jetzt exemplarisch im Standard zum Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen, werden auf den Seiten 74 und 75 exemplarisch die Schmerzassessmentinstrumente BESD, BISAD, ZOPA sowie einige andere genannt, die zur Erfassung des Schmerzes bei kognitiv beeinträchtigten Menschen ausreichend validiert sind. Diese Skalen sind insofern für die Ausbildung in der Altenpflege relevant, da Menschen mit kognitiven Einschränkungen, hier vor allem Demenz, in der Altenpflege ein zunehmend großes Klientel sind. Laut der aktuellen Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts (Statistisches Bundesamt, 2015, S. 9) werden bereits 59,1% der stationär versorgten Menschen und 25,1% der Pflegebedürftigen in der ambulanten Versorgung der Gruppe der „Menschen mit erheblich eingeschränkter Altagskompetenz“ (siehe dort) zugerechnet.

Geht man nun von einer zunehmend älteren Gesellschaft aus (Bundesministerium des Innern, 2011, S. 11), verbunden mit einer mit zunehmendem Alter stark steigenden Inzidenz von Demenzerkrankungen (vgl. Sütterlin et al, 2011, S. 20) , wird dieses Klientel nur noch mehr an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen der Recherche habe ich im Zeitraum 25.11. – 31.12.2016 eine große Umfrage zur Schmerzerfassung bei Menschen mit Demenz initiert, in der ich unter anderem zu dem Ergebnis kam, dass in den meisten Pflegeeinrichtungen das Schmerzassessment bei Menschen mit Demenz lediglich durch dreijährig ausgebildetes Personal durchgeführt wird (vgl. Nils Wommelsdorf, 2017) . In den Anleitungen der am stärksten verbreiteten Fremderfassungsskalen wird aber eine Erfassung durch alle an der Pflege beteiligten Personengruppen gefordert (vgl. Anhang 2, S. 2 und Fischer, keine Jahresangabe, S. 1). In der Umfrage stellte sich ebenso heraus, dass, sollte ein entsprechendes Schmerzerfassungsinstrument implementiert sein, dies in den weitaus meisten Fällen die BESD (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz) ist (Anhang 1).

Ich werde in dieser Hausarbeit also das Hauptaugenmerk auf die Anleitung in der Arbeit mit der BESD legen, die im deutschsprachigen Raum geläufig und vielen Pflegekräften aus der täglichen Arbeit bekannt sein dürfte.

Sechs Fragen an Nils Wommelsdorf (SchmerzNetzwerk Hamburg)

1. Was ist Ihr Beruf und Ihre Funktion?

N. Wommelsdorf: Ich bin Fachkrankenpfleger für Palliative Care und Pain Nurse im Goldbach PalliativPflegeTeam auf St. Pauli und erbringe im Palliative Care Team PalliativPartner Hamburg die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Desweiteren bin ich nebenberuflich als Dozent in verschiedenen Seminaren und Weiterbildungen zu den Themen Palliativversorgung und Schmerztherapie tätig und erstelle Inhalte wie PDFs, Videos und Grafiken zur freien Nutzung im Internet.

2. Welche Rolle hätten Sie bei einem gemeinsamen Essen der Netzwerkmitglieder?

N. Wommelsdorf: Ich bin, glaube ich, wie in meiner beruflichen Tätigkeit zuerst ein Zuhörer, um eine Situation und verschiedene Meinungen zu erfassen. Bin ich dann „im Thema“, versuche ich die verschiedenen Standpunkte zu konkretisieren und gegenüberzustellen – ich glaube, dass man in einem Beruf, der hauptsächlich Beratung, Schulung und Krisenintervention beinhaltet, auch privat immer wieder im Positiven in diese Rolle „fällt“.

3. Warum sind Sie Mitglied im SchmerzNetzwerk Hamburg?

N. Wommelsdorf: Ich bin kurz nach der Gründungsphase auf Empfehlung einer Kollegin hinzugekommen und bis heute sehr angetan von der breitgestreuten Expertise des Netzwerks. Wir decken mittlerweile ja fast das ganze Spektrum an möglicherweise an der Schmerztherapie beteiligten Berufsgruppen ab.

4. Beschreiben Sie einen Erfolg, den Sie in der Schmerzbehandlung hatten.

N. Wommelsdorf: Wir können in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) durch die engmaschige Betreuung nahezu jeden Tag kleine Schritte in Richtung eines optimalen Schmerzmanagements machen.
Uns ist es durch das fachpflegerisch-ärztliche Team immer möglich kurzfristig und ohne Krankenhausaufenthalte auf Schmerzsituationen zu reagieren.
Das ist meine tägliche Aufgabe, die mich seit Jahren sehr erfüllt.

5. Welches Buch liegt zurzeit auf Ihrem Nachttisch und warum?

N. Wommelsdorf: Die Aktualisierung des „Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen“ – rein beruflich bedingt.
Und privat „Maus – Geschichte eines Überlebenden“ von Art Spiegelman. Ein Buch mit leider wieder aktuellem Bezug in dieser Zeit der Flüchtlinge vor Grauen und Krieg.

6. Sie dürfen sich etwas wünschen im Zusammenhang mit dem Thema chronische Schmerzen. Was wünschen Sie sich?

N. Wommelsdorf: Dass professionell Pflegende und Betroffene mehr für das Thema sensibilisiert werden. Wir müssen, wie es mit der palliativen Versorgung ja in den letzten Jahren erfolgreich funktioniert hat, die Menschen über die Kanäle erreichen, die sie ohnehin nutzen – das heisst, mehr Präsenz im Fernsehen, in Printmedien, im Netz.
Jeder, der die Möglichkeiten hat, sollte seinen Teil dazu beitragen – wie ich es seit langem über meine Homepage im Internet mache und wie es ja auch das SchmerzNetzwerk macht.

Vielen Dank für den Beitrag, Herr Wommelsdorf!

 

Aus dem Newsletter des SchmerzNetzwerks Hamburg: http://110764.seu2.cleverreach.com/m/10095323/660109-22584b035bd15395069a0f8bf06542d9

Mehr über das SchmerzNetzwerk Hamburg e.V.: http://www.schmerznetzwerk-hamburg.de

Video: Todkrank: Würdevoll zu Hause sterben selten möglich (Panorama, ARD)

YouTube: https://tinyurl.com/zuhause-sterben

Aufgrund der grossen Resonanz wurde der “Panorama”-Beitrag über Probleme bei der Genehmigung der SAPV (siehe hier: https://nilswommelsdorf.de/video-palliative-versorgung/) durch die Krankenkassen von Pia Lenz und Anne Ruprecht in einem neuen Schnitt zur “besten Sendezeit” am 04.12.2014 in der ARD ausgestrahlt.

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Gedreht wurde bei uns im Goldbach PalliativPflegeTeam (www.palliativpflegeteam.de) mit Ulli Scholz (Patient).
Weiterhin kamen ich als Palliativfachpfleger und mein Chef Sven Goldbach (Pflegedienstleiter, Geschäftsführer) zu Wort.

Das Video in der ARD-Mediathek: Todkrank: Würdevoll zu Hause sterben selten möglich (Panorama, ARD – 04.12.2014, 21:15)
Das Transkript zum Video: Todkrank: Würdevoll zu Hause sterben selten möglich (Panorama, ARD – 04.12.2014, 21:15)

Transskript:
Anja Reschke:
Darf man den Zeitpunkt seines Todes selbst bestimmen? Heiß diskutiertes Thema derzeit. Soll auch
der deutsche Staat Sterbehilfe erlauben? Viele wünschen sich das. Denn klar, wer will schon als
Todkranker unter schlimmen Schmerzen darauf warten müssen, dass der Tod einen irgendwann
erlöst. Aber das muss man gar nicht, sagen viele Ärzte. Die Möglichkeiten der palliativen Medizin,
also beispielsweise Schmerzmittel genau einzustellen, seien so gut, dass wirklich niemand unter
Qualen auf sein Ende warten müsse. Was die medizinischen Möglichkeiten betrifft, mag das
stimmen. Das Problem ist aber, nur die wenigsten haben Anspruch auf palliative Pflege zu Hause.
Pia Lenz und Anne Ruprecht.
Seit Wochen kann er seine Wohnung nicht mehr verlassen. Uli Scholz hat Speiseröhrenkrebs,
Metastasen in der Leber. Er weiß, er wird bald sterben. Er möchte jetzt vor allem eines: bis zum
Ende ohne Schmerzen zu Hause bleiben.
O-Ton
Uli Scholz:
„Also manchmal wird man mürbe. Also wenn man ununterbrochen Schmerzen hat, dann ist einem…
also dann geht‘s einem irgendwie so, dass man dann irgendwann nicht mehr so richtig Lust hat.
Entweder müssen die Schmerzen aufhören oder man sagt, nun ist aber endlich vorbei.“
Vor einigen Monaten hatte er deutlich weniger Schmerzen. Obwohl er schon damals todkrank war.
Normal essen etwa ging nicht mehr, ein paar Tomaten züchtete er trotzdem auf seinem eigenen
Balkon.
O-Ton
Uli Scholz:
„Also ich seh‘ das immer gerne, wenn irgendwas wächst.“
Kleine Glücksmomente, die er genießen konnte, weil die Krankenkasse ihm eine spezielle
Schmerzbehandlung für Sterbende bezahlte. Die sogenannte „palliative Pflege“.
O-Ton
Nils Wommelsdorf, Palliativpfleger:
„Was war denn die letzten Nächte das große Problem?“
O-Ton
Uli Scholz:
„Übelkeit – im Wesentlichen Übelkeit.“
Übelkeit. Manchmal auch Schwindel und Krämpfe. Nils Wommelsdorf ist als Palliativpfleger dafür
ausgebildet Menschen in den Tod zu begleiten. Wommelsdorf kann Schmerzen lindern, Ängste
nehmen. Die Palliativ-Versorgung ist viel spezieller als eine normale Pflege. Sie soll es Sterbenden
wie Uli Scholz ermöglichen zu Hause zu bleiben, der Pfleger muss dafür Schmerzen und Übelkeit in
Schach halten.
O-Ton
Nils Wommelsdorf, Palliativpfleger:
„Das Vomex war ja auch nicht das Mittel der Wahl und die Haloperidol-Tropfen, haben Sie die mal
ausprobiert, eigentlich?“
O-Ton
Uli Scholz:
„Ich habe nicht das Gefühl, dass die großartig wirken.“
O-Ton
Nils Wommelsdorf:
„Okay“
O-Ton
Nils Wommelsdorf:
„Sie bestimmen ja immer, wann ein Symptom für Sie behandlungsbedürftig ist. Das müssen sie
selber wissen. Wenn Sie sagen, dass Sie das für sich so aushalten, ist das völlig legitim, das… da hat
jeder das Recht zu.“
Viel hatten sie ausprobiert, um Scholz‘ Symptome zu lindern. Mit sehr viel Erfolg. Das Absurde:
Genau dieser Erfolg wurde dann plötzlich ein Problem: Seine Krankenkasse hatte ihn begutachten
lassen. Und fand nun: Mittlerweile erfülle er die Voraussetzungen für die spezielle
Palliativversorgung nicht mehr. Weil er sogar wieder essen könne.
O-Ton
Uli Scholz:
„Ich habe Spargel gekauft, und das ist in dem Protokoll festgehalten worden!“
O-Ton
Nils Wommelsdorf:
„Weil das Lebensqualität ist!“
O-Ton
Uli Scholz:
„Ja. Genau. Davon habe ich allerdings – ich habe den zwar gekocht, aber ich habe davon gerade mal
zwei Stangen oder sowas geschafft. Und dann ging das nicht mehr. Das stand nicht im Protokoll.
Und dann hat die Krankenkasse ein Gutachten in Auftrag gegeben auf Basis der Aktenlage, der
Mensch kannte mich also gar nicht, und hat das echt moniert.“
Der Gutachter kommt auf Aktenlage zum Schluss: Scholz habe zu wenig Symptome, er brauche
diese palliative Versorgung nicht mehr. „..da der Patient offenbar in der Lage ist, durchaus
wechselnde Speisen zu sich zu nehmen.“ Der Gutachter beharrt auf seinem Urteil: wenn Scholz
essen kann, habe er keinen Anspruch auf die Versorgung.
O-Ton
Panorama:
„Wenn Herr Scholz keine spezialisierte Palliativversorgung bekommt. In welche Versorgung fällt er
dann, ist er gut aufgefangen?“
O-Ton
Peter Hoffmann,
Gutachter und Palliativmediziner:
„Das ist nicht meine Aufgabe als Gutachter. Ich muss eigentlich nur definieren: ob der Patient diese
aufwendige spezialisierte Palliativversorgung benötigt. Und da muss ich eindeutig sagen: nein.“
Das Problem: diese Art der Palliativversorgung sieht das Gesundheitsministerium nur für etwa 10
Prozent der Todkranken vor. 90 Prozent der Sterbenden fallen bislang durch das Raster, weil für sie
noch kein Versorgungssystem aufgebaut worden ist. Dazu gehört jetzt auch Uli Scholz. Seit dem
Gutachten bezahlt seine Krankenkasse nur noch normale Pflege. Mit seinen Schmerzen bleibt er
also allein. Und allein wird er nicht zuhause Sterben können.
O-Ton
Uli Scholz:
„Das heißt also, wenn ich, sagen wir mal nachts, in einen Notfall gerate, die 112, lalülala und ab in
die Notaufnahme.“
Seine größte Angst: Dann nie mehr aus dem Krankenhaus herauszukommen. Solche Fälle erlebt
Nils Wommelsdorf immer wieder. Als Palliativpfleger hat er schon viele Menschen zu Hause in den
Tod begleitet. Er ist Teil eines Teams aus Palliativ-Ärzten und -Pflegern – die im Notfall 24 h für ihre
Patienten da sind.
O-Ton
Nils Wommelsdorf, Palliativpfleger:
„Wir versuchen ja, die Leute, soweit es geht, aus dem Krankenhaussystem rauszuhalten, dass sie
auf jeden Fall zu Hause, soweit es geht, bleiben können und dann Zuhause auch ruhig einschlafen
können, sterben können – irgendwann.“
Sterbenskranke mit schweren Symptomen haben seit 2007 sogar einen Rechtsanspruch auf
Palliativ-Versorgung zu Hause.
Doch bis heute ist nur ein kleiner Teil davon gut versorgt, so die Erfahrung von Sven Goldbach,
Leiter des zuständigen Palliativteams. Seine Erfahrung deckt sich mit der anderer Experten.
O-Ton
Sven Goldbach, Pflegedienstleiter:
„Ein Großteil der erkrankten Menschen fallen genau durch unser System, und werden im Prinzip
palliativ nicht gut betreut, weil es einfach keine Struktur für sie gibt. Oder keine
Abrechnungsmöglichkeiten. So dass man ganz klar sagen muss, ein Großteil der Menschen in
diesem Land, die sterben werden, haben keine gute Palliativversorgung bisher.“
Seit Uli Scholz keine Palliativversorgung mehr bekommt, hat er immer mehr Schmerzen. Den
Kampf mit der Kasse hat er schon fast aufgegeben.
O-Ton
Uli Scholz:
„Ich kann mich ganz, ganz schwer aufraffen, irgendetwas in dieser Richtung zu unternehmen. Also
ein Telefongespräch führen ist ein Mordsaufwand, wenn man vor Schmerzen, also die ganze Zeit
nur überlegt, na, sitze ich jetzt richtig? Und ist das Kissen auf dem Rücken okay?“
Immerhin: Seit Panorama sich eingeschaltet hat, signalisiert die Kasse plötzlich Bereitschaft, den
Fall neu zu prüfen. Und auch der Gutachter ändert sein Urteil, als wir ihm die aktuellen
Pflegeberichte zeigen. Sie belegen: Seit Scholz keine spezielle Palliativversorgung mehr bekommt,
ist sein Zustand viel schlechter geworden.
O-Ton
Peter Hoffmann,
Gutachter und Palliativmediziner:
„Also beim Lesen der aktuellen Befunde muss ich sagen, dass die Situation sich insofern
verschlechtert hat, als er jetzt zunehmende Schmerzsymptomatik hat, als er zunehmende, weitere
Beschwerden angibt. Und das erfüllt jetzt wohl die Kriterien der spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung.“
Viele Todkranke wie Uli Scholz fallen weiterhin komplett durch das Raster. Das räumt jetzt sogar
der Gutachter ein, der regelmäßig für die Kassen nach harten Kriterien beurteilt.
O-Ton
Peter Hoffmann,
Gutachter und Palliativmediziner:
„Das funktioniert noch nicht gut. Der erwünschte Verlauf könnte ja sein, dass ein Patient, dem es
sehr schlecht geht, am Ende seines Lebens die spezialisierte Palliativversorgung bekommt, sich
unter dieser optimalen Versorgung soweit bessert, dass er sie dann tatsächlich nicht mehr braucht.
Und dann müsste ein System da sein, das ihn auffängt. Und dieses System gibt es noch nicht.“
Von Gesundheitsminister Gröhe dazu kein Interview. Mängel im System räumt sein Ministerium
mittlerweile ein. Sieben Jahre nach Einführung der Palliativversorgung zieht man in seinem Haus
Nachbesserungen in Betracht. Für Herrn Scholz kommen diese Pläne zu spät. Er hat keine Zeit
darauf zu warten.
O-Ton
Panorama:
„Was machen eigentlich da draußen die Tomaten?“
O-Ton
Uli Scholz:
„Och, die werden… nächstes Jahr wird die Erde gewechselt…(lächelt) vielleicht… Und dann kommen
da neue rein. Ich versuche das Leben so zu leben, als wenn es ewig dauert. Also gibt es auch
Planungen für den Herbst nächsten Jahres und sowas.“

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Veröffentlicht am 26.Januar 2011.