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Schmerz. Der Podcast.

Wir alle kennen Schmerzen und empfinden sie doch vollkommen unterschiedlich. Die Schmerzwahrnehmung ist so individuell wie die Menschen selbst und ihr Umgang damit.
In dieser Podcast-Reihe spreche ich mit meinen Gäst*innen über ihre eigenen Erfahrungen. Spannend für Interessierte aus Pflege und Medizin, aber auch für Laien.
Denn “Schmerz ist das, was die Betroffenen darunter verstehen und er liegt immer dort und dann vor, wenn ihn die Betroffenen spüren.”

Titelmusik: Tidy (Podcast Version) von Heiko Wommelsdorf

Das ganze Album “Midi Piano” meines Bruders Heiko Wommelsdorf mit den Songs aus dem Podcast gibt es, unter anderem, auch auf Spotify: https://open.spotify.com/album/5nDOavzDXr1LVpzn6xKkW0

Hier gibt es “Schmerz. Der Podcast” kostenlos zu hören:

und bei Deezer, RTL Plus, Podcast.de und auf allen anderen Podcast-Plattformen.

P.S. Das Shirt mit der Schmerz-Skala gibt`s hier bei Spreadshirt

Das Palliativ-ABC in 30 Sekunden

Zu jedem Buchstaben ein Begriff aus der Palliative Care und eine Erklärung in 30 Sekunden. Vom 22.9.22 bis zum 19.12.22 habe ich an jedem Mittwoch und Sonntag ein kurzes Video hochgeladen. Spontan mit dem Smartphone dort gefilmt, wo mir gerade etwas Zeit blieb, und auf den gängigen Plattformen hochgeladen.
Die Reaktionen waren von Video zu Video sehr unterschiedlich: Das TikTok-Publikum war sehr an Benzodiazepinen interessiert, während sich Facebook eher für Neuroleptika erwärmt. Instagram möchte mehr über Fatigue erfahren und YouTube-Zuschauer*innen finden Infos über die Traditionelle Chinesische Medizin (“Yin und Yang”) sehenswert.
Die Videos sind weiterhin zu sehen auf

Zum krönenden Abschluß jetzt auch als Komplettfassung – 26 Begriffe in ca. 15 Minuten auf YouTube:

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Wer bezahlt die Praxisanleitung?

Seit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung 2020 sind die Ansprüche an die Anleitung im praktischen Teil der Ausbildung gestiegen:

10% der Arbeitszeit im Orientierungseinsatz und den Pflichteinsätzen mit je 400 Stunden, dem Vertiefungseinsatz mit 500 Stunden und dem Wahlpflichteinsatz im eigenen Betrieb mit 80 Stunden muss strukturierte, geplante Anleitung durch ausgebildete Praxisanleiter*innen sein.

Darum hat der Bund einen Ausgleichsfonds geschaffen, in den die Pflegeeinrichtungen und die Länder Geld einzahlen, um die Kosten der Träger der praktischen Ausbildung, also der Arbeitgeber der Azubis, zu decken. Von diesen Zahlungen gehen teilweise Ausgleichszahlungen an die Pflegeschulen und die externen Einsatzstellen: “Der Träger der praktischen Ausbildung leitet die in den Ausgleichszuweisungen enthaltenen Kosten der übrigen Kooperationspartner und […] der Pflegeschulen […] an diese weiter” (§ 34 Absatz 2 PflBG).

Finanzierung der Ausbildung in der Pflege durch den Ausbildungsfonds

Die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) gibt im Anhang 1 eine Übersicht der “zu finanzierenden Tatbestände”. Daraus ergeben sich also einige Ausgaben, die refinanziert werden sollen, beispielsweise

  • Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
  • Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter
  • Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich der erforderlichen Fortbildungskosten
  • Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
  • Reisekosten und Gebühren z.B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung genutzt werden

Die Zahlungen werden also an den Arbeitgeber der Auszubildenen (Träger der praktischen Ausbildung) für nahezu sämtliche Ausgaben der Praxisanleitung (Personal, Ausbildung, Zeitkontingent der Praxisanleitung) gezahlt. Ausgleichszahlungen können an alle Einsatzstellen verteilt werden. Teilweise gibt es Rahmenempfehlungen der Länder dazu.

2022Ausgleichszahlungen pro Azubi / JahrAusgleichszahlungen für 40h PA (400h Einsatz)
Baden-Württemberg 3328€ – 3940€
Bayern8550€ – 9050€ 
Berlin8.865€ 
Brandenburg  
Bremen  
Hamburg8308€2160€
Hessen8609€2956€
Mecklenburg-Vorpommern8200€ 
Niedersachsen8302€ – 9084€1524€ – 1778€ (2021)
Nordrhein-Westfalen8432€ 
Rheinland-Pfalz8546€ 
Saarland8495€2691€ (2020)
Sachsen7854€ – 8415€ 
Sachsen-Anhalt7650€ 
Schleswig-Holstein8200€2940€
Thüringen8200€ 
Ausgleichszahlungen an den Träger und die externen Einsatzstellen der praktischen Ausbildung in der Pflege 2022

Die teilweise schwer zu findenden Quellen der obigen Zahlungen:

Baden-Württembergz.B. https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/resource/?id=8344&download=1
Bayernhttps://www.pflegeausbildungsfonds-bayern.com/pauschalen-praktische-ausbildung
Berlinhttps://www.berlin.de/lageso/gesundheit/pflegeausbildungsfonds/ausbildungsbudgets/ (Stand 20.01.22)
Brandenburg 
Bremen 
Hamburghttps://www.ausbildungsfonds-hh.de/download/Pauschale-zu-den-Kosten-der-praktischen-Ausbildung-2022-2023.pdf https://www.pflegeausbildung-hamburg.de/fileadmin/user_upload/2021_11_26_HPG_bpa_Empfehlung_fuer_Kompensationszahlungen_bei_Kooperationsvertraegen_PflAPrV_2022-2023.pdf
Hessenhttps://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Gemeinsame%20Empfehlung%20der%20Leistungserbringerverb%C3%A4nde%20in%20Hessen%20FINAL%202021_06_18_BF_0.pdf
Mecklenburg-Vorpommernhttps://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/F%C3%B6rderungen/Pflegeberufereformgesetz/Dokumente/17.12.2021/LAGuS_Ver%C3%B6ffentlichung%20der%20Pauschalbudgets%20f%C3%BCr%202022%20und%202023.pdf
Niedersachsenhttps://ausbildungsfonds-niedersachsen.de/fileadmin/introduction/documents/veroeffentlichungen/Vereinbarung_TdpA_2022_2023_-_Unterschriften.pdf
https://moodle.bbsam.de/anmeldung/onlineinfo/bql/2020-11-Kooperationsvertrag%20Cloppenburg%202.04%20Endfassung.pdf
Nordrhein-Westfalenhttps://pfau.nrw.de/sites/default/files/documents/2021-09/veroeffentlichung_pauschalen_01.09.2021.pdf
Rheinland-Pfalzhttps://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/pflege/finanzierung-der-ausbildung-zur-pflegefachkraft/
Saarlandhttps://gfp-saar.de/ („Aktuelles“, Stand 10.01.22)
https://www.pflegeausbildung.net/fileadmin/de.altenpflegeausbildung/content.de/user_upload/Landesrechtliche_Regelungen/SL/GFP_Rahmenvertrag_Pflegeberufegesetz_Saarland.pdf
Sachsenhttps://ausbildungsfonds-pflegeberufe-sachsen.de/media/attachments/2021/08/13/praxisbudget_2022_2023pdf.pdf
Sachsen-Anhalthttps://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Ausgleichsfonds/Ausgleichsfonds_Vereinbarung_Pauschalen_praktische_Ausbildung_2022-23.pdf
Schleswig-Holsteinhttps://www.koordinierungsstelle-pflegeausbildung-sh.de/infothek/verhandelt-und-empfohlen/
Thüringenhttps://www.pflegeausbildung-in-thueringen.de/informationen/veroeffentlichungen
Quellen der obigen Daten

Kostenloses E-Learning für Pflegekräfte

Aufgrund einer Verletzung der Finger war ich einige Wochen nicht arbeitsfähig und konnte nicht einmal vernünftig am Computer arbeiten. Also habe ich mich eingehender mit dem Thema “asynchrones E-Learning” auseinandergesetzt.

Onlinefortbildungen sind den meisten durch die pandemiebedingten Einschränkungen ja bekannt, asynchron sind diese, wenn man sie zu jeder beliebigen Zeit bearbeiten kann. Idealerweise sollte solch eine Fortbildung natürlich auch noch kostenlos sein – und davon gibt es einige.

Es handelt sich meist um sogenannte MOOCs (Massive Open Online Courses), die ohne Zugangsbeschränkungen nach einer Registrierung bearbeitet werden können. Mit einigen Fortbildungen können sogar Fortbildungspunkte erreicht werden, die zur Kompetenzerhaltung in der Pflege notwenig sind, andere sind “lediglich” interessant und horizonterweiternd.

Vielfalt Pflegen ist ein Projekt des Bundesministeriums für Gesundheit und sensibilisiert für transkulturelle Kompetenz in kurzweiligen, informativen Einheiten. Elf Fortbildungspunkte können so erreicht werden: https://www.vielfalt-pflegen.info/

Die Medizinische Universität Graz bietet hochwertige MOOCs z.B. zur “Mangelernährung bei älteren Menschen”, mit denen auch Fortbildungspunkte “verdient” werden können: https://imoox.at/mooc/

Open HPI – Das Hasso-Plattner-Institut bietet Kurse im Bereich der Informatik an, z.B. “Digital Health für Einsteiger” oder “Connected Healthcare”: https://open.hpi.de/courses

Die OpenVHB (Virtuelle Hochschule Bayern) hat ein riesiges Repertoire vom “Ethischen Argumentieren” bis zur “Krebsmedizin” als MOOC: https://open.vhb.org/

Der digitale Gesundheitscampus (vielgesundheit.at) bietet viele Online-Seminare mit Fortbildungspunkten an, die anspruchsvoll und kurzweilig sind. Ich habe hier beispielsweise eine interessante Einheit zum Thema “Gesundheitsversorgung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung” (2 Fortbildungspunkte) besucht: https://www.vielgesundheit.at/fortbildungen/pflege/uebersicht

P.A.I.N.S. (P.alliativmedizin, A.nästhesie, I.ntensivmedizin, N.otfallmedizin und S.chmerzmedizin), auch ein österreichisches Portal, bietet vereinzelt anspruchsvolle Pflegefortbildungen “mit Punkten” an: https://www.pains.at/pflegefortbildungen/

Digital Medical Academy ist eine kommerzielle E-Learning-Plattform, die auch ein paar kostenlose Kurse zu pflegerischen Themen anbietet: https://www.digital-identity.cc/pflegeschulungen/

Die Virtuelle Pädagogische Hochschule Österreich hostet einen Kurs zum digitalen “Distance Learning”: https://www.virtuelle-ph.at

Pflegekurse nach § 45 SGB XI, also hauptsächlich für Angehörige, die von der Krankenkasse bezahlt werden, bietet Curendo an. “Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall” ist beispielsweise auch für Pflegekräfte interessant: www.pflege.curendo.de

Einige Unternehmen bieten auch Webinare, E-Learning o.ä. an. Ein interessantes Angebot haben beispielsweise

Charta zur Betreuung sterbender Menschen

Zum zehnjährigen Jubiläum der “Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen” und dem heutigen Welthospiztag.

Charta Zur Betreuung Sterbender Altenpflege Akademie.pdf

Viele Institutionen und Einzelpersonen haben sie unterschrieben, man findet sie auf Webseiten und Flyern. Aber was ist “Die Charta” eigentlich? Was steht genau im Text? Und wie kann man dafür sorgen, dass ihre Ziele auch erreicht werden?

Mit freundlicher Unterstützung der Fachzeitschrift und E-Learning-Reihe “Altenpflege Akademie” des dck-Verlags (www.altenpflege-akademie.de) und der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit in Deutschland (www.koordinierung-hospiz-palliativ.de) stelle ich den Text hier frei online.

Viel Vergnügen beim Lesen!

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist mittlerweile die Basis vieler Anstrengungen zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit lebensverkürzenden, fortschreitenden Erkrankungen. Ihre Handlungsempfehlungen umfassen alle Bereiche des öffentlichen Lebens, indem sie Strukturen, die professionell mit den Thematiken konfrontiert sind, aber auch das Privatleben der Menschen zu beeinflussen versucht. Sie bezieht sich auf vorhandene Möglichkeiten der Versorgung, schließt bisher nicht involvierte Gruppen ein und fordert für manche Bereiche erst neu zu
schaffende Strukturen.
Viele Menschen und Institutionen haben die Charta unterzeichnet – doch was genau fordert sie? Und wie kann ich, auch im kleinen Rahmen, Handlungsempfehlungen der Charta umsetzen?

Stationäre Hospize – Struktur, Finanzen und Indikationen zur Aufnahme

Stationäre Hospize.pdf

Alle Fakten zur Struktur, personellen Ausstattung, Finanzen und Indikationen zur Aufnahme in stationäre Hospize. Daten von 2021. Jedes Detail durch Quellen belegt.

 

Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Begleitung im Haushalt oder in der Familie mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. […] Neben dieser ambulanten Hospizbegleitung und der Versorgung Sterbender in vollstationären Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern (insbesondere Palliativstationen) sind in beschränktem Umfang auch stationäre Hospize notwendig.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. Präambel)

Strukturell

  • Unterliegen dem Heimgesetz
  • Ausnahmen gegenüber Pflegeheimen und anderen Einrichtungen:
    • Kein Heimbeirat
    • Keine Begünstigungen aufgrund von Erbschaften, Überlassungen etc. möglich

(Heimgesetz (HeimG), 2009, S. §1 Abs. 1,3)

  • selbstständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag mit separatem Personal und Konzept -> kein Bestandteil einer stationären Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses
  • mindestens 8 und höchstens 16 Plätze (30 qm pro Platz, ggf. inkl. Balkon)
  • eingebunden in regionale Strukturen
  • arbeiten mit ambulanten Hospizdiensten eng zusammen

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §1 Abs. 1,3 und §7 Abs. 4)

Personell

 

  • (Nur) verantwortliche Pflegefachkraft und Stellvertretung: Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in, drei Jahre praktische Arbeit (nur verantw. PFK) und 160 Stunden Palliative Care-Weiterbildung

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §5 Abs. 3)

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder Altenpfleger*innen, Krankenpflegehelfer*innen und andere Pflegekräfte
  • Psychosoziale Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen/Psychologen)
  • Fortbildungspflicht

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §5 Abs. 5,6)

  • Leitungs- und Verwaltungspersonal
  • Hauswirtschafts- und Funktionspersonal
  • Ehrenamtliche Hospizbegleitung (Hospizdienst)

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §3 Abs. 5)

  • „Hausärztliche“ Versorgung und
  • ärztliche Versorgung im Rahmen der SAPV

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §3 Abs. 6) (Sozialgesetzbuch (SGB) V, 202)

Finanzierung

 

95% des Bedarfs sind gedeckt durch

  • Krankenkassenleistung (evtl. Spendenfonds oder andere Sozialleistungsträger)
  • Pflegekassenleistung je nach Pflegegrad wird davon abgerechnet
  • Keine Zuzahlungen, 5% durch Spenden

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 10 Abs. 8)

„Der tagesbezogene Bedarfssatz […] deckt alle […] Leistungen des stationären Hospizes bei leistungsfähiger und wirtschaftlicher Betriebsführung […] ab.“

Nicht abgedeckt sind:

  • kulturelle Veranstaltungen und Freizeitangebote
  • Trauerarbeit über den Tod des Versicherten hinaus

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 10 Abs. 2)

 

2011

(Sozialbehörde, 2011)

2020

(Sozialbehörde, 2020)

Diakonie Hospiz Volksdorf

224,42

394,37

Hamburg Leuchtfeuer Hospiz

237,13

443,15

Hamburg Hospiz im Helenenstift

223,18

397,93

Hospiz am Israelitischen Krankenhaus

396,53

Hospiz Sinus Barmbek

210,34

278,27

Hospiz Sinus Othmarschen

210,34

278,27

Hospiz für Hamburgs Süden

393,07

Emmaus Hospiz

383,71

     

Kinder-Hospiz Sternenbrücke

427,60

746,06

Theodorus Kindertageshospiz

48,72 je Stunde

Tagesbezogene Bedarfssätze der Hospize in Hamburg

Anspruchsberechtigte Versicherte

Erkrankung

 

Alle nachfolgend genannten Aufnahmekriterien müssen erfüllt sein“

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 59)

  • progredienter Verlauf
  • begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
  • Heilung ausgeschlossen, beispielsweise
    • onkologische Erkrankungen
    • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
    • neurologische Erkrankungen
    • chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
  • palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig
  • Hospizunterbringung vom Betroffenen erwünscht
  • Krankenhausbehandlung nicht erforderlich

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1,2)

„Eine ambulante Versorgung im Haushalt, in der Familie, bei Bewohnern einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe eine Versorgung in der jeweiligen Einrichtung […] [ist nicht ausreichend], weil der palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1 c)

Versorgung der Symptome, die aus der Erkrankung resultieren, ist nicht möglich durch

  • vertragsärztliche Versorgung
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z.B. auch AAPV)
  • Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
  • die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst
  • Angebote durch weitere ambulante Versorgungsformen

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1 c)

  • Vorliegen eines Pflegegrades im Sinne des SGBXI ist keine Voraussetzung
  • medizinische Aufnahmekriterien zur Hospizversorgung im Vergleich zur SAPV offener bzw. niederschwelliger

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 58)

Überweisung Pflegeheim -> stationäres Hospiz

 

  • Versorgung in stationären Pflegeeinrichtung ist meist möglich

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 60)

„[Nur wenn] ein so hoher palliativer Versorgungsbedarf besteht, dass selbst unter Einbeziehung von ambulanten Leistungserbringern, wie z.B. SAPV-Leistungserbringern ggf. ergänzt um ambulante Hospizdienste, die Versorgung nicht sichergestellt werden kann. Dies kann insbesondere bei einem Bedarf an spezialisierter Schmerztherapie oder aufwendiger intensiver palliativmedizinischer Behandlungspflege der Fall sein.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 3)

Aufnahme

  • durch ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 60)

  • zunächst auf 4 Wochen befristet
  • Entlassung bei hinreichender Stabilität möglich
  • Wiederaufnahme möglich.

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §2 Abs. 2)

„Vorsorgliche“ Anträge […] für den Fall, dass die häuslichen Strukturen nicht mehr ausreichen könnten, können nicht bearbeitet werden“

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 61)

  • Anträge aus beispielsweise Krankenhäusern müssen mit Begründung zum aktuellen Status neu gestellt werden

Literaturverzeichnis

Begutachtungsanleitung. (04. 02 2019). Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung.

Heimgesetz (HeimG). (29. 07 2009). Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), das zuletzt durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319) geändert worden ist. Bundesgesetzblatt (BGBl.), 2970.

Rahmenvereinbarung. (31. 03 2017). nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 31.03.2017.

Sozialbehörde d. Freien und Hansestadt Hamburg. (01. 09 2011). Anlage zur Arbeitshilfe zu § 52 (4) SGB XII Stationäre Hospize vom 01.09.2011 (Gz.: BGV/G221/ 126.00-3-25). Abgerufen am 08. 02 2021 von https://www.hamburg.de/contentblob/2914926/079d853bea1f9980168a8ebf8ead2d0d/data/ah-sgbxii-52-4-hospize02-anlage-bis20123006.pdf

Sozialbehörde d. Freien und Hansestadt Hamburg. (01. 06 2020). Anlage zur Arbeitshilfe zu § 52 (4) SGB XII Stationäre Hospize vom 01.06.2020 (Gz.: BGV/G1321/GSP126.00-3-25). Abgerufen am 08. 02 2021 von https://www.hamburg.de/contentblob/12476190/076318da22d2c5b16f82abfa57d4327c/data/ah-sgbxii-52-4-hospize-anlage-ab20200601.pdf

Sozialgesetzbuch (SGB) V. (18. 01 2021). Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist. Bundesgesetzblatt (BGBl.), 2.

 

Geschichten vom Rand des Lebens: Das unbezwingbare Tor

Geschichten vom Rand des Lebens – Kurioses, Interessantes und Anrührendes aus der Palliativversorgung

Eine neue Kurzgeschichte aus der Palliativversorgung. Eine Hörfassung gibt es hier: https://tinyurl.com/geschichten-tor.

„Das passiert uns vielleicht zweimal im Jahr.“

4:00 Uhr nachts, die Tür hält stand. Die Feuerwehr ist frustriert.

Um 2:00 Uhr habe ich einen Anruf erhalten. Herr Jannsen hat Ängste, ist alleinstehend. Die Kinder sind längst aus dem Haus, die Frau vor Jahren gestorben. Den Lungenkrebs hat er durch die Arbeit im Hafen bekommen. Schiffe lackieren, jahrzehntelang. Dann plötzlich Bluthusten. Krampfanfall auf dem Baugerüst. Krebs in der Lunge, der schon ins Gehirn gestreut hat. Schlechte Prognose, wahrscheinlich bleiben nur wenige Monate.

Angst ist oft einer der Wegbegleiter am Lebensende, Depression ein anderer. Angst kann viele Gründe haben: Angst vor dem Wiederauftreten der belastenden Symptome, einem erneuten Krampfanfall, dem Bluthusten, der Zunahme der Luftnot. Aber auch Angst davor, im Sterben allein zu sein, ohne Gespräche, ohne Trost. Angst, nicht mehr aus dem Bett zu kommen, Hunger und Durst nicht mehr selbst stillen zu können.

Oder die Angst überfallen zu werden: Herr Jannsen hat seine Wohnung zu einer Festung ausgebaut. Mehrere Sicherheitsschlösser, zwei vermauerte Riegel, der Rahmen selbst: auch eingemauert. Wenigstens dieser Angst konnte er durch Geld begegnen.

Der Grund für den nächtlichen Anruf war jedoch nicht ein Überfall, sondern die Angst an sich. Ohne Anlass, ohne körperlichen Auslöser. Ein unbestimmtes Gefühl, Unruhe, fast Panik. „Wie komme ich dem bei?“, muss sich Herr Jannsen gedacht haben. Eine sichere Tür lässt sich kaufen, selbst eine Betreuungskraft lässt sich organisieren. Unser Team kommt auch im Falle eines Falles. Aber all das kann nur Symptome lindern. Angst für eine gewisse Zeit einfach ausschalten ist möglich. Aber dann?

„Nehmen Sie bitte eine Tavor ein!“, empfehle ich.

„Kommen sie dann trotzdem vorbei?“

„Natürlich, Herr Jannsen!“

Er nimmt eine Tablette Tavor, also angstlinderndes Lorazepam, ein und ich mache mich auf den Weg. Der Weg dauert trotz der nachtschlafenen Zeit etwas länger, ich habe ja schließlich kein Blaulicht. Dafür leuchtet kurz nach meinem Eintreffen umso mehr blaues Licht in der Straße.

Ich kann Herrn Jannsen nicht erreichen. Nicht durch Klingel oder Klopfen, nicht durch Anrufe auf allen mir bekannten Telefonnummern. Was, wenn das nun doch ein Vorbote eines Krampfanfalls war? Was, wenn die Panik zur Luftnot geführt hat? Was könnte noch passiert sein? Ich spiele alle Szenarien im Kopf durch. Ich muss da jetzt rein.

Über den Notruf hole ich Polizei und Feuerwehr. Und das Spektakel beginnt. Fragen über mich, Fragen über Herrn Jannsen.

„Warum haben sie keinen Schlüssel?“

„Weil Herr Jannsen das nicht wollte.“

„Aber sie sind doch vom Pflegedienst?“

„Nein, wir erbringen hier nur die zusätzliche palliative Behandlungspflege.“

„Was ist denn palliativ?“

„Das bedeutet, dass wir die Beschwerden durch seine tödliche Erkrankung lindern.“

„Oh. Er ist todkrank? Wie können Sie ihn dann hier allein lassen?“

„Es war seine freie Entscheidung. Er ist ja nicht unzurechnungsfähig.“

„Und was ist, wenn er stirbt?“

„Wie er sterben möchte ist auch seine freie Entscheidung. Wenn er in seiner Wohnung bleiben möchte, akzeptieren wir das natürlich. Auch wenn wir es bei seinen Beschwerden nicht gutheißen und er im Sterben liegt.“

„Aber dann müssen sie ihn doch einweisen!“

„Nein, das wäre Freiheitseinzug. Jeder hat das Recht zu leben und sterben, wie er es möchte. Und wenn er verstirbt, kommen sie ins Spiel.“

3:00 Uhr versucht die Feuerwehr die Tür zu öffnen. Fluchend und mit immer wieder neuem Gerät. Um 6:00 Uhr gibt die Tür auf. Der Türrahmen ist mittlerweile aus der Wand gestemmt.

Herr Jannsen ist zwischenzeitlich auf dem Balkon erschienen. Schlaftrunken von dem Medikament, das bei ihm auch wunderbar als Schlafmittel gewirkt hat. Irgendwann hat ihn der Lärm vor und im Haus dann geweckt. Auf jeden Fall nimmt ihm Tavor die Angst und lässt ihn entspannen. Das weiß ich jetzt.

Als am Morgen Feuerwehr und Polizei abziehen, steht die Tür mit Rahmen neben dem grossen Loch im Flur. Ich empfehle ihm, noch heute auf die Palliativstation in der Klinik zu gehen, damit ein Hospizplatz organisiert werden kann. Angstattacken können gut mit Medikamenten abgefedert werden. Mehr aber auch nicht. Dafür bedarf es einer sicheren Umgebung mit Menschen, die Tag und Nacht für ihn da sind. Ein Hospiz ist dafür der beste Ort.

Als ich mich verabschiede, kann sich Herr Jannsen einen letzten Kommentar nicht verkneifen:

„Haben sie sich die Schuhe wenigstens abgetreten?“

Am Lebensende ist es am schwersten, die gewohnte Umgebung hinter sich zu lassen.

*Namen sind geändert

Schmerzskalen gratis bestellen

Was macht man, wenn man durch die Corona-Pandemie zuhause bleiben muss? Richtig. Man geht ins Internet und versucht die Vorräte an NRS/VAS-Skalen (“Schmerzskalen”) und anderen nützlichen Dingen, die einem die Pharmafirmen zur Verfügung stellen, aufzufüllen.

Dabei findet man häufig die ein oder andere Überraschung. Neue Skalen und Schmerztagebücher (mehrsprachig!), neue Infobroschüren und sogar CDs mit Entspannungs- und Bewegungsübungen.

Achtung: Nicht immer sind die Skalen und das andere Material bei den jeweiligen Firmen erhältlich. Die Webseite kann sich ändern oder die Artikel temporär nicht erhältlich sein. Manchmal hilft ein Anruf bei der jeweiligen Firma, manchmal muss man einfach später noch einmal auf die Seite schauen. Ich versuche, die Infos von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und bin gern für Ergänzungen etc. erreichbar.

  • 1a Pharma: NRS/VAS-Skalen, Informationsbroschüren und Schmerztagebücher in fünf verschiedenen Sprachen (leider nur je eine pro Bestellung – selbst telefonisch können keine grösseren Bestellungen gemacht werden) unter https://www.1apharma.de/service/ratgeber_serviceartikel/ (Derzeit nicht erhältlich!)
1aPharma Werbematerial zum Thema "Schmerz"
1aPharma Werbematerial zum Thema “Schmerz”
  • Draco: Dr. Ausbüttel & Co. liefert, wenn man mit Firmenstempel bestellt, über das Bestellformular “Sprechstundenbedarf” sehr gute NRS/VAS-Skalen aus Plastik, Wundlineale, Testprodukte und Broschüren zum Thema “Wunde und Schmerz”. Das Fax kann man hier finden: https://www.draco.de/downloads/
DRACO Schmerzskalen
DRACO Schmerzskalen
Ratiopharm Werbematerial zum Thema "Schmerz"
Ratiopharm Werbematerial zum Thema “Schmerz”
Hexal Schmerzskalen
Hexal Schmerzskalen
Urgo Schmerzskalen und Kartenspiele
Urgo Schmerzskalen und Kartenspiele
Grünenthal Schmerzskalen und "Change Pain"-Infomaterial
Grünenthal Schmerzskalen und “Change Pain”-Infomaterial

Weitere Möglichkeiten: Natürlich lassen sich solche Schmerzskalen auch im Netz bei verschiedenen Anbietern als werbefreier Artikel bestellen – am besten nach “Schmerzskala” oder “Schmerzlineal” suchen.

https://www.aliexpress.com/wholesale?catId=0&initiative_id=SB_20200323030438&SearchText=schmerzskala
Schmerzskalen bei www.aliexpress.com

Die Preisspanne ist hier immens: vom Artikel bei Amazon für fast 9€ (hier -> amazon.de) zu den Direktangeboten der Hersteller aus China, die schon bei 1,50€ (inklusive Versandkosten) beginnen (hier -> aliexpress). Der Vorteil liegt dafür in der Langlebigkeit und der Möglichkeit, die Skalen zumindest wischdesinfizieren zu können.

Grafik: Stufenschema der Schmerztherapie (Version 2)

Eine grafische Übersicht der Schmerztherapie basierend auf dem WHO-Stufenschema mit zusätzlichen Erläuterungen und Erweiterung um “Invasive Schmerztherapie”, “Palliative Sedierung”. und weitere therapeutische Möglichkeiten.

Nach 4 Jahren war eine Überarbeitung dringend notwendig – die Gruppen sind jetzt deutlich erweitert, mit mehr Beispielen und Anwendungsbereichen versehen.

Stufenschema der Schmerztherapie (Version 2) (pdf)

Stufenschema der Schmerztherapie (Version 2) (jpg)

Mein herzlicher Dank für die Mithilfe gilt Heide Kreße.

Bei nichtausreichender Schmerzlinderung wird von links nach rechts die nächste Stufe angewandt.
Von oben nach unten gelesen wird ersichtlich, welche Maßnahmen weitergeführt werden sollten.

Die invasive Schmerztherapie wird in der Literatur häufig als „Stufe 4“ des Stufenschemas bezeichnet.  Diese Bezeichnung ist von der WHO selbst jedoch nicht eingeführt worden.
In einigen Quellen wird auch die transdermale Opioidtherapie oder die Opioidgabe über Pumpensysteme zur „Stufe 4“ hinzugezählt.

Quellen:

WHO guidelines for the pharmacological and radiotherapeutic management of cancer pain in adults and adolescents. Geneva: World Health Organization; 2018. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO.

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