Schlagwort-Archive: Palliative Care

Schmerzmittel aus der Apotheke (2/2): Opioide und andere Betäubungsmittel – Schmerz. Der Podcast.

Gebrauch und Missbrauch von Betäubungsmitteln:
Beste Schmerzmedikation oder gefährliche Drogen? Betäubungsmittel sind, dem Gesetz nach, suchterzeugend, jedoch auch für die Behandlung vieler Erkrankungen unerlässlich. Ob es nun Morphin und die Opioide, Kokain, Benzodiazepine oder andere Betäubungsmittel sind – in dieser Folge erfahrt ihr alles über die Gesetzgebung, die Anwendung und den Missbrauch.

Rica Danielsmeyer erklärt den Umgang der Apotheke mit Betäubungsmitteln und Rezepturen.

Und mit Tim Reinhold („Medizin und Pflege ist kein Zauberwerk“) spreche ich über Methadon und Chemotherapie.

Hier gibt es “Schmerz. Der Podcast” kostenlos zu hören:

und bei Deezer, RTL Plus, Podcast.de und auf allen anderen Podcast-Plattformen.

Musik:

  • Intro, Jingle und Outro: Tidy (Podcast Version) – Heiko Wommelsdorf
  • Needle In A Haystack (Drums And Percussion Only) – David Robson (licensed from www.fesliyanstudios.com)
  • Open– Heiko Wommelsdorf
  • Wet– Heiko Wommelsdorf
  • Tiny – Heiko Wommelsdorf
  • Small– Heiko Wommelsdorf
  • Slow – Heiko Wommelsdorf
  • Dry– Heiko Wommelsdorf

Heiko Wommelsdorf – Midi Piano (Album):

Sounds: Sound Effects from Pixabay

Ausschnitte:

Links:

Bundesopiumstelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/

Norman Ohler – Der totale Rausch:
https://www.kiwi-verlag.de/buch/norman-ohler-der-totale-rausch-9783462050356

Pflegekräfte in der Schmerztherapie: Ausbildung, Möglichkeiten und Perspektiven – Schmerz. Der Podcast.

Ob dreijährig ausgebildet, Assistenzkraft oder in der Betreuung: Pflegekräfte arbeiten direkt an den Menschen und sind elementar für eine funktionierende Schmerztherapie.
In dieser Interviewfolge mit Überlänge spreche ich mit Tim Reinhold (“Medizin und Pflege ist kein Zauberwerk”) über die Pflegeberufe. Es geht um die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Aufgabenbereiche und Möglichkeiten der Pflegekräfte in der Schmerztherapie, die Zusammenarbeit mit den ärztlichen Kolleg*innen und Zukunftsperspektiven.
Tim ist, wie ich, Pflegekraft und Dozent. Er arbeitet als Fortbildungsanbieter und veröffentlicht sehr erfolgreich Wissenswertes zu Medizin und Pflege in Social Media, vor allem auf Facebook: www.facebook.com/TimReinholdBlog

Mehr zu Tims Fortbildungsangeboten unter www.weiterbildungen-reinhold.de

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Musik:

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Heiko Wommelsdorf – Midi Piano (Album):

Literatur:

Pflegeausbildung: www.pflegeausbildung.net

“LG-Scheine” für Hilfskräfte in der Pflege: www.pflegestudium.de/weiterbildung/behandlungspflege/

Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen für Pflegekräfte: www.bibb.de/de/139520.php

Anerkennung von Berufsabschlüssen in der Pflege: www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/gefragte-berufe/pflegekraefte

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Schmerzmittel aus der Apotheke (1/2): freiverkäuflich, rezeptpflichtig oder selbst hergestellt – Schmerz. Der Podcast.

Ob freiverkäufliche, rezeptpflichtige oder selbst hergestellte Medikamente: Welche Rolle spielen die Apotheken in der Schmerztherapie?
Wie beraten die Apotheken zu freiverkäuflichen Schmerzmedikamenten – und welche gibt es überhaupt?
Wie ist das mit den Rabattverträgen?
Was stellen Apotheken selbst her?
Rica Danielsmeyer erzählt, was sie täglich in der Apotheke erlebt, zu was sie rät und wie eine für alle Seiten gute und sichere Schmerztherapie erreicht werden kann.
In einer Nebenrolle könnt ihr auch meine Mutter Irmgard hören ;-)

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Heiko Wommelsdorf – Midi Piano (Album):

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Christentum: Leiden und Schmerz am Kreuz – Schmerz. Der Podcast.

Jesus Christus starb unter grössten Schmerzen an ein Kreuz genagelt. Ist es nicht paradox, dass aus Leid, Schmerz und Tod eine der grossen Weltreligionen entsteht? Müssen die Menschen Schmerzen erleiden, um für ihre Verfehlungen zu büssen? Wie stehen die christlichen Kirchen zu alternativen Ansichten?

Oberkirchenrat Dr. Thomas Schaack, Referent für theologische Grundsatzfragen der evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland, steht mir Rede und Antwort. Mehr zu Thomas gibt’s hier: https://www.nordkirche.de/adressen/personen/detailansicht/person/thomas-schaack

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Interview-Ausschnitt:

“Senakulo Philippines’ Crucifixions” von Richard Grennan: https://www.youtube.com/watch?v=hXQZ7dlAYDw

Musik:

  • Intro, Jingle und Outro: Tidy (Podcast Version) – Heiko Wommelsdorf
  • Real – Heiko Wommelsdorf
  • Wet – Heiko Wommelsdorf
  • Johann Sebastian Bach – Matthäus-Passion, 54. Choral, BWV 244 (Münchener Bach-Orchester, Münchener Bach-Chor, Münchener Chorknaben unter der Leitung von Karl Richter), Polydor, 1959 (Public Domain)
  • Dry – Heiko Wommelsdorf
  • Sure – Heiko Wommelsdorf
  • Johann Sebastian Bach – Toccata And Fugue In D Minor, BWV 565 (Public Domain)
  • Japanese Koto Consort – Maboroshi O Otte (Public Domain)

Heiko Wommelsdorf – Midi Piano (Album):

Sounds: Sound Effects from Pixabay

Literatur:

Bräunlein P.J. – Von rituellen Selbstreuzigungen, Schmerzphysiologie und sindonologischen Kontroversen. Anmerkungen zur Materialität des Christus-Körpers in Oliver Krüger (Hg.): Der Körper der Religionen (CULTuREL Bd. 5). Zürich: Pano, 2014

Markschies C – Der Schmerz und das Christentum. Schmerz 2007 · 21:347–352, DOI 10.1007/s00482-007-0565-0

Das Palliativ-ABC in 30 Sekunden

Zu jedem Buchstaben ein Begriff aus der Palliative Care und eine Erklärung in 30 Sekunden. Vom 22.9.22 bis zum 19.12.22 habe ich an jedem Mittwoch und Sonntag ein kurzes Video hochgeladen. Spontan mit dem Smartphone dort gefilmt, wo mir gerade etwas Zeit blieb, und auf den gängigen Plattformen hochgeladen.
Die Reaktionen waren von Video zu Video sehr unterschiedlich: Das TikTok-Publikum war sehr an Benzodiazepinen interessiert, während sich Facebook eher für Neuroleptika erwärmt. Instagram möchte mehr über Fatigue erfahren und YouTube-Zuschauer*innen finden Infos über die Traditionelle Chinesische Medizin (“Yin und Yang”) sehenswert.
Die Videos sind weiterhin zu sehen auf

Zum krönenden Abschluß jetzt auch als Komplettfassung – 26 Begriffe in ca. 15 Minuten auf YouTube:

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Charta zur Betreuung sterbender Menschen

Zum zehnjährigen Jubiläum der “Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen” und dem heutigen Welthospiztag.

Charta Zur Betreuung Sterbender Altenpflege Akademie.pdf

Viele Institutionen und Einzelpersonen haben sie unterschrieben, man findet sie auf Webseiten und Flyern. Aber was ist “Die Charta” eigentlich? Was steht genau im Text? Und wie kann man dafür sorgen, dass ihre Ziele auch erreicht werden?

Mit freundlicher Unterstützung der Fachzeitschrift und E-Learning-Reihe “Altenpflege Akademie” des dck-Verlags (www.altenpflege-akademie.de) und der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit in Deutschland (www.koordinierung-hospiz-palliativ.de) stelle ich den Text hier frei online.

Viel Vergnügen beim Lesen!

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist mittlerweile die Basis vieler Anstrengungen zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit lebensverkürzenden, fortschreitenden Erkrankungen. Ihre Handlungsempfehlungen umfassen alle Bereiche des öffentlichen Lebens, indem sie Strukturen, die professionell mit den Thematiken konfrontiert sind, aber auch das Privatleben der Menschen zu beeinflussen versucht. Sie bezieht sich auf vorhandene Möglichkeiten der Versorgung, schließt bisher nicht involvierte Gruppen ein und fordert für manche Bereiche erst neu zu
schaffende Strukturen.
Viele Menschen und Institutionen haben die Charta unterzeichnet – doch was genau fordert sie? Und wie kann ich, auch im kleinen Rahmen, Handlungsempfehlungen der Charta umsetzen?

Stationäre Hospize – Struktur, Finanzen und Indikationen zur Aufnahme

Stationäre Hospize.pdf

Alle Fakten zur Struktur, personellen Ausstattung, Finanzen und Indikationen zur Aufnahme in stationäre Hospize. Daten von 2021. Jedes Detail durch Quellen belegt.

 

Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Begleitung im Haushalt oder in der Familie mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. […] Neben dieser ambulanten Hospizbegleitung und der Versorgung Sterbender in vollstationären Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern (insbesondere Palliativstationen) sind in beschränktem Umfang auch stationäre Hospize notwendig.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. Präambel)

Strukturell

  • Unterliegen dem Heimgesetz
  • Ausnahmen gegenüber Pflegeheimen und anderen Einrichtungen:
    • Kein Heimbeirat
    • Keine Begünstigungen aufgrund von Erbschaften, Überlassungen etc. möglich

(Heimgesetz (HeimG), 2009, S. §1 Abs. 1,3)

  • selbstständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag mit separatem Personal und Konzept -> kein Bestandteil einer stationären Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses
  • mindestens 8 und höchstens 16 Plätze (30 qm pro Platz, ggf. inkl. Balkon)
  • eingebunden in regionale Strukturen
  • arbeiten mit ambulanten Hospizdiensten eng zusammen

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §1 Abs. 1,3 und §7 Abs. 4)

Personell

 

  • (Nur) verantwortliche Pflegefachkraft und Stellvertretung: Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in, drei Jahre praktische Arbeit (nur verantw. PFK) und 160 Stunden Palliative Care-Weiterbildung

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §5 Abs. 3)

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder Altenpfleger*innen, Krankenpflegehelfer*innen und andere Pflegekräfte
  • Psychosoziale Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen/Psychologen)
  • Fortbildungspflicht

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §5 Abs. 5,6)

  • Leitungs- und Verwaltungspersonal
  • Hauswirtschafts- und Funktionspersonal
  • Ehrenamtliche Hospizbegleitung (Hospizdienst)

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §3 Abs. 5)

  • „Hausärztliche“ Versorgung und
  • ärztliche Versorgung im Rahmen der SAPV

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §3 Abs. 6) (Sozialgesetzbuch (SGB) V, 202)

Finanzierung

 

95% des Bedarfs sind gedeckt durch

  • Krankenkassenleistung (evtl. Spendenfonds oder andere Sozialleistungsträger)
  • Pflegekassenleistung je nach Pflegegrad wird davon abgerechnet
  • Keine Zuzahlungen, 5% durch Spenden

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 10 Abs. 8)

„Der tagesbezogene Bedarfssatz […] deckt alle […] Leistungen des stationären Hospizes bei leistungsfähiger und wirtschaftlicher Betriebsführung […] ab.“

Nicht abgedeckt sind:

  • kulturelle Veranstaltungen und Freizeitangebote
  • Trauerarbeit über den Tod des Versicherten hinaus

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 10 Abs. 2)

 

2011

(Sozialbehörde, 2011)

2020

(Sozialbehörde, 2020)

Diakonie Hospiz Volksdorf

224,42

394,37

Hamburg Leuchtfeuer Hospiz

237,13

443,15

Hamburg Hospiz im Helenenstift

223,18

397,93

Hospiz am Israelitischen Krankenhaus

396,53

Hospiz Sinus Barmbek

210,34

278,27

Hospiz Sinus Othmarschen

210,34

278,27

Hospiz für Hamburgs Süden

393,07

Emmaus Hospiz

383,71

     

Kinder-Hospiz Sternenbrücke

427,60

746,06

Theodorus Kindertageshospiz

48,72 je Stunde

Tagesbezogene Bedarfssätze der Hospize in Hamburg

Anspruchsberechtigte Versicherte

Erkrankung

 

Alle nachfolgend genannten Aufnahmekriterien müssen erfüllt sein“

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 59)

  • progredienter Verlauf
  • begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
  • Heilung ausgeschlossen, beispielsweise
    • onkologische Erkrankungen
    • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
    • neurologische Erkrankungen
    • chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
  • palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig
  • Hospizunterbringung vom Betroffenen erwünscht
  • Krankenhausbehandlung nicht erforderlich

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1,2)

„Eine ambulante Versorgung im Haushalt, in der Familie, bei Bewohnern einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe eine Versorgung in der jeweiligen Einrichtung […] [ist nicht ausreichend], weil der palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1 c)

Versorgung der Symptome, die aus der Erkrankung resultieren, ist nicht möglich durch

  • vertragsärztliche Versorgung
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z.B. auch AAPV)
  • Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
  • die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst
  • Angebote durch weitere ambulante Versorgungsformen

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 1 c)

  • Vorliegen eines Pflegegrades im Sinne des SGBXI ist keine Voraussetzung
  • medizinische Aufnahmekriterien zur Hospizversorgung im Vergleich zur SAPV offener bzw. niederschwelliger

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 58)

Überweisung Pflegeheim -> stationäres Hospiz

 

  • Versorgung in stationären Pflegeeinrichtung ist meist möglich

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 60)

„[Nur wenn] ein so hoher palliativer Versorgungsbedarf besteht, dass selbst unter Einbeziehung von ambulanten Leistungserbringern, wie z.B. SAPV-Leistungserbringern ggf. ergänzt um ambulante Hospizdienste, die Versorgung nicht sichergestellt werden kann. Dies kann insbesondere bei einem Bedarf an spezialisierter Schmerztherapie oder aufwendiger intensiver palliativmedizinischer Behandlungspflege der Fall sein.“

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. § 2 Abs. 3)

Aufnahme

  • durch ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 60)

  • zunächst auf 4 Wochen befristet
  • Entlassung bei hinreichender Stabilität möglich
  • Wiederaufnahme möglich.

(Rahmenvereinbarung, 2017, S. §2 Abs. 2)

„Vorsorgliche“ Anträge […] für den Fall, dass die häuslichen Strukturen nicht mehr ausreichen könnten, können nicht bearbeitet werden“

(Begutachtungsanleitung, 2019, S. 61)

  • Anträge aus beispielsweise Krankenhäusern müssen mit Begründung zum aktuellen Status neu gestellt werden

Literaturverzeichnis

Begutachtungsanleitung. (04. 02 2019). Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung.

Heimgesetz (HeimG). (29. 07 2009). Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), das zuletzt durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319) geändert worden ist. Bundesgesetzblatt (BGBl.), 2970.

Rahmenvereinbarung. (31. 03 2017). nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 31.03.2017.

Sozialbehörde d. Freien und Hansestadt Hamburg. (01. 09 2011). Anlage zur Arbeitshilfe zu § 52 (4) SGB XII Stationäre Hospize vom 01.09.2011 (Gz.: BGV/G221/ 126.00-3-25). Abgerufen am 08. 02 2021 von https://www.hamburg.de/contentblob/2914926/079d853bea1f9980168a8ebf8ead2d0d/data/ah-sgbxii-52-4-hospize02-anlage-bis20123006.pdf

Sozialbehörde d. Freien und Hansestadt Hamburg. (01. 06 2020). Anlage zur Arbeitshilfe zu § 52 (4) SGB XII Stationäre Hospize vom 01.06.2020 (Gz.: BGV/G1321/GSP126.00-3-25). Abgerufen am 08. 02 2021 von https://www.hamburg.de/contentblob/12476190/076318da22d2c5b16f82abfa57d4327c/data/ah-sgbxii-52-4-hospize-anlage-ab20200601.pdf

Sozialgesetzbuch (SGB) V. (18. 01 2021). Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist. Bundesgesetzblatt (BGBl.), 2.

 

PDF: Kreuzworträtsel, Lückentexte und mehr

In Fortbildungen zur “Fachkraft Palliative Care” oder “Pain Nurse” kommen viele Teilnehmer mit einer Vielzahl an teilweise sehr komplexen Sachverhalten und Fachwörtern schwer zurecht. Aber wer denkt, dass Schmerztherapie und Palliativversorgung ernst und langweilig sein muss, hat nur die falschen Methoden gewählt.
Für verschiedene eigene Fortbildungen habe ich Kreuzworträtsel und anderes entworfen, die das Lernen der Inhalte durch einen Wechsel der Methodik verbessern können. Hier veröffentliche ich nach und nach Rätsel, die vielleicht für den einen oder anderen eine willkommene Abwechslung zum oft trockenen Unterricht sein können. So kann der Inhalt etwas interessanter und nachhaltiger vermittelt werden.
Ich werde diese Seite von Zeit zu Zeit mit neuen Rätseln ergänzen.

Kreuzworträtsel Schmerzbegriffe (pdf)

Kreuzworträtsel Schmerzbegriffe (Lösungen) (pdf)

Kreuzworträtsel Palliativversorgung (pdf)

Kreuzworträtsel Palliativversorgung (Lösung) (pdf)

Buchstabensalat Analgetika (pdf)

Buchstabensalat Analgetika (Lösung) (pdf)

Lückentext Palliative Care (pdf)

Lückentext Palliative Care (Lösung) (pdf)

Lückentext Schmerz (pdf)

Lückentext Schmerz (Lösung) (pdf)

Wirkstoffsuche Opioide (pdf)

Wirkstoffsuche Opioide (Lösung) (pdf)

Kreuzworträtsel Laxantien (pdf)

Kreuzworträtsel Laxantien (Lösungen) (pdf)

Geschichten vom Rand des Lebens: Das unbezwingbare Tor

Geschichten vom Rand des Lebens – Kurioses, Interessantes und Anrührendes aus der Palliativversorgung

Eine neue Kurzgeschichte aus der Palliativversorgung. Eine Hörfassung gibt es hier: https://tinyurl.com/geschichten-tor.

„Das passiert uns vielleicht zweimal im Jahr.“

4:00 Uhr nachts, die Tür hält stand. Die Feuerwehr ist frustriert.

Um 2:00 Uhr habe ich einen Anruf erhalten. Herr Jannsen hat Ängste, ist alleinstehend. Die Kinder sind längst aus dem Haus, die Frau vor Jahren gestorben. Den Lungenkrebs hat er durch die Arbeit im Hafen bekommen. Schiffe lackieren, jahrzehntelang. Dann plötzlich Bluthusten. Krampfanfall auf dem Baugerüst. Krebs in der Lunge, der schon ins Gehirn gestreut hat. Schlechte Prognose, wahrscheinlich bleiben nur wenige Monate.

Angst ist oft einer der Wegbegleiter am Lebensende, Depression ein anderer. Angst kann viele Gründe haben: Angst vor dem Wiederauftreten der belastenden Symptome, einem erneuten Krampfanfall, dem Bluthusten, der Zunahme der Luftnot. Aber auch Angst davor, im Sterben allein zu sein, ohne Gespräche, ohne Trost. Angst, nicht mehr aus dem Bett zu kommen, Hunger und Durst nicht mehr selbst stillen zu können.

Oder die Angst überfallen zu werden: Herr Jannsen hat seine Wohnung zu einer Festung ausgebaut. Mehrere Sicherheitsschlösser, zwei vermauerte Riegel, der Rahmen selbst: auch eingemauert. Wenigstens dieser Angst konnte er durch Geld begegnen.

Der Grund für den nächtlichen Anruf war jedoch nicht ein Überfall, sondern die Angst an sich. Ohne Anlass, ohne körperlichen Auslöser. Ein unbestimmtes Gefühl, Unruhe, fast Panik. „Wie komme ich dem bei?“, muss sich Herr Jannsen gedacht haben. Eine sichere Tür lässt sich kaufen, selbst eine Betreuungskraft lässt sich organisieren. Unser Team kommt auch im Falle eines Falles. Aber all das kann nur Symptome lindern. Angst für eine gewisse Zeit einfach ausschalten ist möglich. Aber dann?

„Nehmen Sie bitte eine Tavor ein!“, empfehle ich.

„Kommen sie dann trotzdem vorbei?“

„Natürlich, Herr Jannsen!“

Er nimmt eine Tablette Tavor, also angstlinderndes Lorazepam, ein und ich mache mich auf den Weg. Der Weg dauert trotz der nachtschlafenen Zeit etwas länger, ich habe ja schließlich kein Blaulicht. Dafür leuchtet kurz nach meinem Eintreffen umso mehr blaues Licht in der Straße.

Ich kann Herrn Jannsen nicht erreichen. Nicht durch Klingel oder Klopfen, nicht durch Anrufe auf allen mir bekannten Telefonnummern. Was, wenn das nun doch ein Vorbote eines Krampfanfalls war? Was, wenn die Panik zur Luftnot geführt hat? Was könnte noch passiert sein? Ich spiele alle Szenarien im Kopf durch. Ich muss da jetzt rein.

Über den Notruf hole ich Polizei und Feuerwehr. Und das Spektakel beginnt. Fragen über mich, Fragen über Herrn Jannsen.

„Warum haben sie keinen Schlüssel?“

„Weil Herr Jannsen das nicht wollte.“

„Aber sie sind doch vom Pflegedienst?“

„Nein, wir erbringen hier nur die zusätzliche palliative Behandlungspflege.“

„Was ist denn palliativ?“

„Das bedeutet, dass wir die Beschwerden durch seine tödliche Erkrankung lindern.“

„Oh. Er ist todkrank? Wie können Sie ihn dann hier allein lassen?“

„Es war seine freie Entscheidung. Er ist ja nicht unzurechnungsfähig.“

„Und was ist, wenn er stirbt?“

„Wie er sterben möchte ist auch seine freie Entscheidung. Wenn er in seiner Wohnung bleiben möchte, akzeptieren wir das natürlich. Auch wenn wir es bei seinen Beschwerden nicht gutheißen und er im Sterben liegt.“

„Aber dann müssen sie ihn doch einweisen!“

„Nein, das wäre Freiheitseinzug. Jeder hat das Recht zu leben und sterben, wie er es möchte. Und wenn er verstirbt, kommen sie ins Spiel.“

3:00 Uhr versucht die Feuerwehr die Tür zu öffnen. Fluchend und mit immer wieder neuem Gerät. Um 6:00 Uhr gibt die Tür auf. Der Türrahmen ist mittlerweile aus der Wand gestemmt.

Herr Jannsen ist zwischenzeitlich auf dem Balkon erschienen. Schlaftrunken von dem Medikament, das bei ihm auch wunderbar als Schlafmittel gewirkt hat. Irgendwann hat ihn der Lärm vor und im Haus dann geweckt. Auf jeden Fall nimmt ihm Tavor die Angst und lässt ihn entspannen. Das weiß ich jetzt.

Als am Morgen Feuerwehr und Polizei abziehen, steht die Tür mit Rahmen neben dem grossen Loch im Flur. Ich empfehle ihm, noch heute auf die Palliativstation in der Klinik zu gehen, damit ein Hospizplatz organisiert werden kann. Angstattacken können gut mit Medikamenten abgefedert werden. Mehr aber auch nicht. Dafür bedarf es einer sicheren Umgebung mit Menschen, die Tag und Nacht für ihn da sind. Ein Hospiz ist dafür der beste Ort.

Als ich mich verabschiede, kann sich Herr Jannsen einen letzten Kommentar nicht verkneifen:

„Haben sie sich die Schuhe wenigstens abgetreten?“

Am Lebensende ist es am schwersten, die gewohnte Umgebung hinter sich zu lassen.

*Namen sind geändert

Schmerzskalen gratis bestellen

Was macht man, wenn man durch die Corona-Pandemie zuhause bleiben muss? Richtig. Man geht ins Internet und versucht die Vorräte an NRS/VAS-Skalen (“Schmerzskalen”) und anderen nützlichen Dingen, die einem die Pharmafirmen zur Verfügung stellen, aufzufüllen.

Dabei findet man häufig die ein oder andere Überraschung. Neue Skalen und Schmerztagebücher (mehrsprachig!), neue Infobroschüren und sogar CDs mit Entspannungs- und Bewegungsübungen.

Achtung: Nicht immer sind die Skalen und das andere Material bei den jeweiligen Firmen erhältlich. Die Webseite kann sich ändern oder die Artikel temporär nicht erhältlich sein. Manchmal hilft ein Anruf bei der jeweiligen Firma, manchmal muss man einfach später noch einmal auf die Seite schauen. Ich versuche, die Infos von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und bin gern für Ergänzungen etc. erreichbar.

  • 1a Pharma: NRS/VAS-Skalen, Informationsbroschüren und Schmerztagebücher in fünf verschiedenen Sprachen (leider nur je eine pro Bestellung – selbst telefonisch können keine grösseren Bestellungen gemacht werden) unter https://www.1apharma.de/service/ratgeber_serviceartikel/ (Derzeit nicht erhältlich!)
1aPharma Werbematerial zum Thema "Schmerz"
1aPharma Werbematerial zum Thema “Schmerz”
  • Draco: Dr. Ausbüttel & Co. liefert, wenn man mit Firmenstempel bestellt, über das Bestellformular “Sprechstundenbedarf” sehr gute NRS/VAS-Skalen aus Plastik, Wundlineale, Testprodukte und Broschüren zum Thema “Wunde und Schmerz”. Das Fax kann man hier finden: https://www.draco.de/downloads/
DRACO Schmerzskalen
DRACO Schmerzskalen
Ratiopharm Werbematerial zum Thema "Schmerz"
Ratiopharm Werbematerial zum Thema “Schmerz”
Hexal Schmerzskalen
Hexal Schmerzskalen
Urgo Schmerzskalen und Kartenspiele
Urgo Schmerzskalen und Kartenspiele
Grünenthal Schmerzskalen und "Change Pain"-Infomaterial
Grünenthal Schmerzskalen und “Change Pain”-Infomaterial

Weitere Möglichkeiten: Natürlich lassen sich solche Schmerzskalen auch im Netz bei verschiedenen Anbietern als werbefreier Artikel bestellen – am besten nach “Schmerzskala” oder “Schmerzlineal” suchen.

https://www.aliexpress.com/wholesale?catId=0&initiative_id=SB_20200323030438&SearchText=schmerzskala
Schmerzskalen bei www.aliexpress.com

Die Preisspanne ist hier immens: vom Artikel bei Amazon für fast 9€ (hier -> amazon.de) zu den Direktangeboten der Hersteller aus China, die schon bei 1,50€ (inklusive Versandkosten) beginnen (hier -> aliexpress). Der Vorteil liegt dafür in der Langlebigkeit und der Möglichkeit, die Skalen zumindest wischdesinfizieren zu können.