CE 01: Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden / CE 04: Gesundheit fördern und präventiv handeln
Die Auszubildenden
- wahren das Selbstbestimmungsrecht des zu pflegenden Menschen, insbesondere auch, wenn dieser in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt ist
- erkennen das Prinzip der Autonomie der zu pflegenden Person als eines von mehreren konkurrierenden ethischen Prinzipien und unterstützen zu pflegende Menschen bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung
- bewerten das lebenslange Lernen als ein Element der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, übernehmen Eigeninitiative und Verantwortung für das eigene Lernen und nutzen hierfür auch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien
CE 05: Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
Die Auszubildenden
- erschließen sich neue Informationen zu den Wissensbereichen der Pflege, Gesundheitsförderung und Medizin
- wirken entsprechend ihrem Kenntnisstand an der Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen der Diagnostik und Therapie mit und übernehmen die Durchführung in stabilen Situationen
Lernziele
- Auszubildende führen ärztlich angeordnete Behandlungen (hier: subkutane Injektionen) sicher und fachgerecht durch
- Auszubildende überprüfen ihre Handlungen auf Basis von aktuellen Standards, Informationen aus der Forschung und praktischen Tipps
- Auszubildende können Quellen (hier: aus dem Internet) auf ihre Relevanz und Praxistauglichkeit hin überprüfen und ihr Handeln danach ausrichten
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